Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Bürgerhaus Kaltenkirchen
Stand 22. August 2025
Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen und sonstige Verträge, die zwischen dem Verwender und Endverbrauchern zustande kommen. Endverbraucher im Sinne unserer Bedingungen bezeichnet gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Es gelten ausschließlich die hier enthaltenen AGB.
Zustandekommen eines Vertrages
Sofern nicht anders angegeben, werden alle Dienstleistungen telefonisch oder persönlich in gegenseitiger Anwesenheit besprochen. Alle in den Gesprächen gemachten Dienstleistungs- und Warenangebote sind unverbindlich und stellen kein Angebot im rechtlichen Sinne dar. Ein Vertrag kommt erst durch Ihre schriftliche Bestätigung unseres Angebots zustande. Vorher wird unter keinen Umständen ein Vertrag geschlossen, dieser Vorgang ist verbindlich. Dies gilt auch für Verträge, die ausschließlich mittels Fernkommunikation zustande kommen. Alle weiteren Details zu Ihrer Feier werden in einem schriftlichen Protokoll festgehalten und sind Bestandteil des Vertrages.
Persönliche Angaben des Dienstleistungsnehmers
Mit der Abgabe Ihres Angebots versichern Sie, dass alle darin enthaltenen Angaben, insbesondere Name, E-Mail-Adresse und Kontoverbindung wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. Der Dienstleistungsnehmer verpflichtet sich, dem Bürgerhaus Kaltenkirchen spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn die garantierte Anzahl der teilnehmenden Gäste per E-Mail mitzuteilen.
Preise, GEMA und Reinigungspauschale
Die jeweils mitgeteilten Preise sind Endverbraucherpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Etwaige Musikveranstaltungen oder solche, auf denen öffentlich lizensierte Musik gespielt werden soll, sind entsprechend der Vorgaben durch den Dienstleistungsnehmer bei der GEMA anzumelden. Die Gebühren hierfür trägt der Dienstleistungsnehmer selbst. Der Dienstleistungsnehmer stellt das Bürgerhaus Kaltenkirchen von sämtlichen Forderungen der GEMA oder sonstigen Verwertungsgesellschaften frei. Das Streuen von Rosenblättern, Reis oder Konfetti ist in den Räumlichkeiten des Bürgerhauses Kaltenkirchen untersagt. Bei Missachtung wird eine Reinigungspauschale nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
Zahlung
Sie können die bestellten Dienstleistungen auf folgende Weise bezahlen: Nach Rechnungserhalt zahlen Sie bitte innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung. Wenn Sie nicht innerhalb dieser vereinbarten Frist zahlen, sind wir berechtigt, Ihnen jeweils 3,00 € für die zweite und die dritte Mahnung zu berechnen. Ihnen steht es frei, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die vorgenannte Pauschale ist. Es besteht auch die Möglichkeit der Barzahlung vor Ort im Bürgerhaus. Bei Hochzeitsgesellschaften akzeptieren wir ausschließlich Barzahlung. Diese hat am selbigen Tag oder spätestens am nächsten Werktag stattzufinden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu erheben (§ 247 BGB). Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens bleiben uns vorbehalten.
Jugendschutzgesetz
Entsprechend dem Jugendschutzgesetz geben wir alkoholische Getränke nur an Personen ab dem vollendeten 16. bzw. 18. Lebensjahr aus. Zu einer entsprechenden Alterskontrolle sind auch die Angestellten des Bürgerhauses berechtigt und verpflichtet.
Mängel und Mängelrüge
Der Auftraggeber darf aufgrund dieses Vertrages Dritten gegenüber nicht verpflichtet werden. Jede Haftung des Auftraggebers gegenüber Dritten für Schäden aller Art aus der Durchführung des Auftrages ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber haftet für alle schuldhaft verursachten Schäden, auch die seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Schäden aus der Verletzung einer Kardinalspflicht und Verletzung von Beschaffenheitsvereinbarungen sowie arglistigem Verschweigen haftet der Verkäufer auch für leichte Fahrlässigkeit und damit für jedes Verschulden auch seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Sollten bei den bestellten Leistungen, insbesondere bei dem gelieferten bzw. bereitgestellten Essen und Trinken, Mängel auftreten, so ist der Kunde bzw. die Kundin dazu verpflichtet, den Mangel unverzüglich bei der Inhaberin bzw. bei dem für sie tätigen Erfüllungsgehilfen anzuzeigen. Sollte der Kunde bzw. die Kundin diese Anzeigepflicht verletzen, schließt dies den Anspruch auf Nacherfüllung aus. Dies gilt jedoch nicht für nicht offensichtliche Mängel. Im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Die vorgenannten Regelungen gelten für alle Schadenersatzansprüche und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.
Stornierung und Rücktrittsrecht des Veranstalters: Bei Stornierung des Veranstalters ist das Bürgerhaus berechtigt, den Auftragswert anteilig in Rechnung zu stellen. Der Auftragswert ergibt sich aus der vereinbarten Miete und aus dem vereinbarten Getränke- bzw. Menüpreis. Die Stornierungsgebühren bzw. die Entschädigung betragen bei Reservierung ab 12 Personen 30 % bei Wahrung einer Frist von 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, 60 % bei Wahrung einer Frist von 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn und 80 % bei Wahrung einer Frist von 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Soweit Kosten durch Fremdleistungen, die das Bürgerhaus bereits gebucht hat, entstehen, werden diese dem Veranstalter zusätzlich voll in Rechnung gestellt. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten. Der Veranstalter ist zum kostenfreien Rücktritt berechtigt, wenn höhere Gewalt oder gesetzliche oder behördliche Bestimmungen, die bei Vertragsschluss noch nicht vorlagen, die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Solche Fälle höherer Gewalt können insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Seuchen wie Epidemien und Pandemien sein.
Datenschutz
Das Bürgerhaus Kaltenkirchen ist im Innen- und Außenbereich zur Wahrung des Hausrechts, zur Verhinderung von Straftaten sowie zur Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung von Rechtsansprüchen videoüberwacht. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 I lit. f) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an von uns beauftragte Dienstleister, die Überwachungsaufgaben für unser Unternehmen wahrnehmen. Im Falle des Verdachts von strafbaren Handlungen geben wir die Daten zudem ggf. an Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Versicherungsunternehmen und Strafverfolgungsbehörden weiter. Ansonsten werden die Daten nur weitergegeben, wenn es eine Rechtsgrundlage für die Weitergabe gibt. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn die Polizei oder sonstige Sicherheitsbehörden im Rahmen der sog. Gefahrenabwehr tätig werden und einen Zugriff auf die Daten der Videoüberwachung verlangen. Wir erheben und speichern die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten unserer Kunden. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der bei uns online abrufbaren Datenschutzerklärung. Sie erhalten jederzeit Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Sie stimmen zu, dass die vertragsbezogene Kommunikation in elektronischer Form erfolgen kann.
Alternative Streitbeilegung
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Vertragssprache
Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand und salvatorische Klausel
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
